Förderung von Elektrolyseanlagen zur Wasserstofferzeugung für den Verkehrssektor

Frist: 28. April 2023

Der Förderaufruf ist Teil des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (2016–2026) und erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie Marktaktivierung. Zuwendungsfähig ist die Errichtung von Elektrolyseanlagen mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von 1 Megawatt. Voraussetzung ist, dass die Anlage zu 100 Prozent mit elektrischem Strom aus regenerativen Energiequellen betrieben wird.

Weitere Informationen

Informationen zu Terminen und Neuigkeiten erhalten Sie regelmäßig in unserem

Newsletter

Ansprechpartner

Jens Krause

Netzwerksprecher
IHK Cottbus
E-Mail: jens.krause@cottbus.ihk.de
Telefon: 0355 365-1100

Andrea Rehulkova

Projektmanagerin
Cebra e.V. Cottbus
E-Mail: rehulkova@cebra-cottbus.de
Telefon: 0355 6933-30

Maciej Satora

Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Gruppe Wasserstofftechnologien
Fraunhofer IWU
E-Mail: maciej.satora@iwu.fraunhofer.de
Telefon: 03583 54086-4034